Datenschutz

Movado Group, Inc. – Richtlinien zur Internet-Promotion

1. März 2010

EBEL

EBEL (oder die „Marke“) ist sich des Werts bewusst, den das Internet als Mittel zur Bewerbung seiner Uhrenmarken hat. Daher gestattet die Marke autorisierten EBEL-Händlern, gemäß den folgenden Bedingungen EBEL-Uhren auf ihren eigenen Websites zu bewerben:

  1. Die Marke stellt jedem autorisierten EBEL-Händler, der online EBEL-Uhren bewirbt, kreative Inhalte zur Verfügung, die sie für diesen Zweck als geeignet erachtet, einschließlich Produktfotos, Logos, Produktbeschreibungen und Erläuterungen zu den geltenden Garantieleistungen (die „Materialien“). Die Händler werden im Zusammenhang mit der Online-Promotion für EBEL-Uhren ausschließlich diese Materialien und kein anderes Material verwenden. Alle Urheberrechte an sämtlichen Materialien liegen bei der Marke. Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von EBEL dürfen die Materialien nicht reproduziert, verbreitet oder anderweitig verwendet werden.

  1. 1. Die Materialien sind ausschließlich für die Bewerbung von EBEL-Uhren vorgesehen. Die Materialien werden nur Händlern mit guter Bonität zur Verfügung gestellt. ES IST DEN HÄNDLERN NICHT GESTATTET, OHNE VORHERIGE AUSDRÜCKLICHE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG VON EBEL IRGENDWELCHE EBEL-PRODUKTE ONLINE ZU VERKAUFEN.

  1. Andere Marken müssen im Hinblick auf die Promotion vollständig von den EBEL-Uhren getrennt behandelt werden. EBEL-Uhren dürfen niemals mit irgendwelchen anderen Uhrenmarken auf einer Seite gezeigt werden. Alle Websites müssen vor dem Launch von EBEL gebilligt werden.
  1. Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von EBEL dürfen online keinerlei Preise für EBEL-Uhren genannt werden. Ein autorisierter Händler kann auf seiner Website den Hinweis „Preis auf Anfrage“ anbringen, um potenzielle Kunden aufzufordern, sich mit ihm in Verbindung zu setzen, um Informationen zum Einzelhandelspreis zu erhalten. Abgesehen von der Nennung der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers wird das Unternehmen mit keinem Händler bezüglich der Wiederkaufspreise kommunizieren; desgleichen ist es keinem Vertreter des Unternehmens gestattet, diesbezüglich mit irgendeinem Händler zu kommunizieren

  1. EBEL behält sich das Recht vor, alle Geschäftsbeziehungen zu einem Händler zu beenden, wenn EBEL nach eigenem, freien Ermessen feststellt, dass der Händler gegen diese Richtlinien verstoßen hat.
  1. Abgesehen von den Inhalten der Materialien ist EBEL ist für die Inhalte der Websites von Händlern nicht verantwortlich und gibt keinerlei Empfehlung für sie ab.
  2. BEL behält sich das Recht vor, diese Richtlinien jederzeit zu ändern und solche Änderungen nur insoweit vorher anzukündigen, als die Marke dies nach eigenem, freien Ermessen für angebracht hält.
  3. Über alle Ausnahmen von diesen Richtlinien entscheidet EBEL von Fall zu Fall und nach eigenem, freien Ermessen.

Movado Group, Inc. – Richtlinien für den Internetverkauf

EBEL

Die Movado Group, Inc. („MGI“ oder das „Unternehmen“) kann bestimmten autorisierten EBEL-Händlern ausdrücklich gestatten, im Einklang mit den nachfolgenden Richtlinien für den Internetverkauf EBEL-Uhren auf ihren eigenen Websites zu verkaufen:

  1. Händler dürfen EBEL-Uhren nicht ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von MGI online verkaufen. MGI erteilt einem Händler diese Genehmigung nur, wenn MGI nach eigenem, freien Ermessen entscheidet, dass die Online-Vertriebsmethode des Händlers und deren Umsetzung dem Prestige und Image der Marke EBEL und ihrem Ruf für Qualität entsprechen. Die Genehmigung zum Online-Verkauf von EBEL-Uhren kann vom Händler nicht übertragen oder abgetreten werden und von MGI jederzeit nach eigenem, freien Ermessen entzogen werden.

  1.  Händler, denen die ausdrückliche Genehmigung zum Online-Verkauf von EBEL-Uhren erteilt wurde, müssen die EBEL Richtlinien zur Internet-Promotion einhalten, die hiermit zu Bestandteilen dieser Richtlinien für den Internetverkauf erklärt werden, insoweit sie durch diese nicht ausdrücklich modifiziert werden..
  1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Richtlinien jederzeit zu ändern und solche Änderungen nur insoweit vorher anzukündigen, als das Unternehmen dies nach eigenem, freien Ermessen für angebracht hält.

  1. Über alle Ausnahmen von diesen Richtlinien entscheidet das Unternehmen von Fall zu Fall und nach eigenem, freien Ermessen.
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